Gesetz zur Bekämpfung der Mehrehe
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit der zunehmenden Anzahl im Ausland geschlossener Mehrehen: Aufhebung der nach ausländischem Recht geschlossenen Ehe nach deutschem Recht bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Partner in Deutschland, damit Antragsberechtigung neben den Ehepartnern auch bei der Verwaltungsbehörde; Ausweitung der Mitwirkungsvorbehalte des Standesbeamten betr. Eheschließung;
Änderung Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 249/18
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 968
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 249/1/18
- BR-SitzungFortsetzung der AusschussberatungenPlenarprotokoll 969
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 1058
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.