Vom Problem zur Änderung
Nicht alles braucht ein neues Gesetz. Hier steht, wer was entscheidet, und was dazu amtlich angekündigt und beschlossen ist.
Fünf Fragen, wer es ändern kann
Nur bei dir schiefgelaufen?
Ein falscher Bescheid oder eine liegengebliebene Akte ist ein Einzelfall. Dafür gibt es den Widerspruch bei der Stelle selbst, die Beschwerde bei ihrer Leitung und die Bürgerbeauftragten in vielen Ländern.
Bürgerbeauftragte und PetitionsausschüsseLiegt es an der Praxis?
Termine, Wartezeiten, Personal, Öffnungszeiten, Formulare und Software ändern sich ohne neues Gesetz. Entscheiden kann die Stelle selbst und wer sie trägt: die Kommune, das Land, die Krankenkasse oder die Agentur.
Wege in deiner GemeindeSteht es in einer Verordnung?
Viele Einzelheiten regeln Verordnungen der Ministerien. Ändern kann sie das zuständige Ministerium. Vorhaben zur Entlastung von Bürokratie sammelt der Bund auch über sein Portal EinfachMachen.
Wege beim BundSteht es im Gesetz?
Was ein Gesetz verlangt, kann nur ein Parlament ändern: der Landtag für Landesrecht, Bundestag und Bundesrat für Bundesrecht. Jede und jeder kann sich mit einer Petition an sie wenden.
Was der Bundestag gerade berätKommt es aus Europa?
Manche Regeln setzt die Europäische Union, etwa Fahrgastrechte oder digitale Dienste. Dort kannst du dich zu Vorhaben äußern, eine Bürgerinitiative unterstützen oder dich an das Europäische Parlament wenden.
Wege bei der EU
Je mehr „Kenn ich“ sagen, desto klarer: kein Einzelfall.
Eine Petition schreibst du in deinen eigenen Worten und ohne Link, sonst veröffentlicht der Bundestag sie nicht. „Kenn ich“ zählt dort nicht als Mitzeichnung.
Was amtlich angekündigt ist
So, wie die Stellen es selbst schreiben, mit dem Tag ihrer Quelle. Ob und wann es kommt, bewertet Geht besser. nicht.
Alle 20 Maßnahmen
Was der Petitionsausschuss beschlossen hat
Die neuesten Empfehlungen zu Petitionen über die Themen des Boards, aus den Sammelübersichten des Ausschusses. Welche Petition es war, wer sie eingereicht hat und von wo, zeigt Geht besser. nicht.
Wer was ändern kann, nach Thema
Ausländerbehörde
- Kommune, ohne neues GesetzTermine und Bearbeitung entscheidet die Ausländerbehörde vor Ort.
- Bund, per GesetzWas für einen Aufenthaltstitel nötig ist, regelt das Aufenthaltsgesetz.AufenthG
Bahn und Nahverkehr
- Land, ohne neues GesetzDen Regionalverkehr bestellt das Land.
- Bund, per GesetzDas Eisenbahnrecht ist Bundesrecht.AEG
- EU, per GesetzDeine Fahrgastrechte regelt eine Verordnung der EU.
Bürgeramt
- Kommune, ohne neues GesetzTermine, Öffnungszeiten, Personal und Online-Angebote des Bürgeramts entscheidet die Kommune.
- Bund, per GesetzWas beim Melden und beim Ausweis verlangt wird, regeln Bundesgesetze.BMGPAuswG
- Bund, per GesetzWelche Leistungen online gehen müssen, regelt das Onlinezugangsgesetz.OZG
Finanzamt
Arztpraxis und Klinik
- Land, ohne neues GesetzTerminvergabe und Versorgung vor Ort organisieren Land und Selbstverwaltung.
- Bund, per GesetzDen Rahmen setzt das Sozialgesetzbuch V.SGB 5
Hochschule
- Land, per GesetzHochschulen regelt das Hochschulgesetz deines Landes.
- Bund, per GesetzDas BAföG ist Bundesrecht.BAföG
Jobcenter und Arbeitsagentur
Krankenkasse
- Bund, ohne neues GesetzErreichbarkeit, Apps und Bearbeitung entscheidet jede Kasse selbst.
- Bund, per GesetzLeistungen und Pflichten der Krankenkassen regelt das Sozialgesetzbuch V.SGB 5
Post und Pakete
- Bund, per GesetzWas die Post leisten muss, regelt das Postgesetz; die Aufsicht hat die Bundesnetzagentur.PostG
Schule und Kita
- Kommune, ohne neues GesetzPlätze, Gebäude und Anmeldung organisiert oft die Kommune.
- Land, per GesetzSchule und Kita regelt das Land in seinen eigenen Gesetzen; sie stehen im Landesrecht.
- Bund, per GesetzDen Anspruch auf einen Kitaplatz regelt das Achte Buch Sozialgesetzbuch.SGB 8
Internet und Telefon
- Bund, per GesetzRechte gegenüber Anbietern regelt das Telekommunikationsgesetz.TKG
Wohnen
Kfz-Zulassung
- Kommune, ohne neues GesetzWie die Zulassungsstelle arbeitet, entscheidet der Kreis.
- Bund, per VerordnungWas für die Zulassung nötig ist, regelt eine Verordnung des Bundes.FZV
Eine Orientierung in einfachen Worten, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten unterscheiden sich von Land zu Land; im Zweifel hilft die Behördennummer 115.