Bürgeramt: Was Zeit kostet
Zu Bürgeramt steht noch nichts auf dem Board. Darunter: wer es ändern kann und was Bund und Länder angekündigt haben und was der Bundestag dazu berät.
Wer das ändern kann
Deine Stadt oder Gemeinde
Termine, Öffnungszeiten, Personal und Online-Angebote des Bürgeramts entscheidet die Kommune.
Bundestag und Bundesregierung
Was beim Melden und beim Ausweis verlangt wird, regeln Bundesgesetze.
Bund und Länder gemeinsam
Welche Leistungen online gehen müssen, regelt das Onlinezugangsgesetz.
Eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wie aus einem Problem eine Änderung wird, steht unter Ändern.
Was dazu amtlich angekündigt ist
- Meldewesen
„Die bundesweit verbindliche Nachnutzung des EfA-Onlinedienstes „elektronische Wohnsitzanmeldung“ (eWA) wird durch Erlass einer Rechtsverordnung nach § 4 OZG bis Ende 2026 umgesetzt. Zudem wird der Dienst um Funktionalitäten erweitert, was bis Mitte 2027 auch weitere Fallkonstellationen der Anmeldungen und bis 2029 auch Abmeldungen von Wohnungen umfasst …“
- Pass- und Ausweiswesen
„Darüber hinaus soll bis Ende 2028 die Bereitstellung eines digitalen Antragsvorbereitungsportals als Webportal durch den Bund erfolgen … Der Direktversand der Dokumente an die Heimatanschrift wird als gleichwertige Möglichkeit neben der Abholung bei der Kommune umfassend ermöglicht und das Ziel verfolgt, die Gebühr für den Direktversand zu senken.“
- Keine Aktualisierung des Wohnortes
„… wird bis zum 30.06.2026 die Notwendigkeit der Aktualisierung des Wohnortes im Reisepass gestrichen.“
- Unbefristete Gültigkeit von Personalausweisen über 70
„Personalausweise für Staatsbürger, die nach dem 70. Lebensjahr ausgestellt werden, sollen künftig im Regelfall unbefristet Gültigkeit haben.“
- Digitale EU-Brieftasche
„Bund und Länder werden ab dem 01.01.2027 die EUDI-Wallet bei der erstmaligen Entwicklung so aufstellen, dass sie sich voll in die „D-Stack“-Plattform integriert und die Registermodernisierung unterstützt.“
- Digitale Verwaltungsverfahren
„Bund und Länder identifizieren bis 30.06.2026 … Verwaltungsverfahren, die für eine „Ende-zu-Ende“-Digitalisierung (E2E) sowie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz geeignet sind …“
- Generelle Ersetzung der Schriftform durch die Textform
„Die Notwendigkeit zum Ausdrucken und Unterschreiben von Unterlagen sowie zur Nutzung komplizierter und schwer zugänglicher elektronischer Kommunikationsformen zwischen Behörden und Bürgern soll entfallen.“
- Identifizierungsanforderungen
„Bund und Länder werden bis 31.12.2026 eine spürbare Vereinfachung bei der Identifizierung in Antragsverfahren vor allem im Fachrecht vornehmen.“
- Keine doppelte Datenhaltung
„Bund und Länder bekennen sich zum Once-Only-Prinzip. Die Datenerhebung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wird daher konsequent abgebaut …“
- Reduzierung der Notwendigkeit von Beglaubigungen
„In der Verwaltungspraxis werden die Behörden darüber hinausgehend grundsätzlich keine Beglaubigungen verlangen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.“
So, wie die Stellen es selbst schreiben, mit dem Tag ihrer Quelle. Ob und wann es kommt, bewertet Geht besser. nicht.
Was der Bundestag dazu berät
Bundestag- Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
Stand: Ausschuss, Schritt 3 von 6
- Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Stand: Ausschuss, Schritt 3 von 6
- Gesetz für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
Stand: Ausschuss, Schritt 3 von 6
Aus der Parlamentsdokumentation von Bundestag und Bundesrat (DIP), ohne wer es eingebracht hat.
Was der Petitionsausschuss dazu beschlossen hat
Aus den Sammelübersichten des Petitionsausschusses (Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP). Welche Petition es war, wer sie eingereicht hat und von wo, zeigt Geht besser. nicht.