Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2020, 1728.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Zusammenführung rechtlicher Regelungen zu energetischen Anforderungen an Neubauten und umfangreich renovierte Bestandsgebäude, einheitliches Anforderungssystem für Neuerrichtungen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, Minimierung des Primärenergiebedarfs durch baulichen Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik sowie zunehmende Deckung des verbleibenden Energiebedarfs durch erneuerbare Energien; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie betr. Niedrigstenergiegebäude;
Konstitutive Neufassung Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparungsverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz unter dem Titel Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparungsverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz alte Fassungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung
Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) (ABl. L 153, 18.06.2010, S. 13 ; ABl. L 155, 22.06.2010, S. 61)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude), Klarstellungen und Änderungen betr. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anreize bei der Stromnutzung, Fernkälte-Lieferung, Ermittlung der Primärenergiefaktoren unterschiedlicher Energieträger, Nutzung gasförmiger Biomasse, Erneuerung von Ölheizanlagen, obligatorische Energieberatung, Innovationsklausel für die Qualität der Gebäudehülle, Akzeptanzerhöhung für Windenergieanlagen durch Ermöglichung landesgesetzlicher Festlegung von Mindestabständen von höchstens 1000 Metern zu Wohnbebauungen u.a.; Annahme einer Entschließung: Prüfung künftiger steuerlicher Geltendmachung energetischer Beratungsleistungen, Vorlage eines Berichts betr. rechtliche Vorgaben zum Rückgriff auf DIN-Normen, Zugangserleichterungen sowie diesbezügliche Lösungen außerhalb Deutschlands, kontinuierliches Monitoring des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie weitere Maßnahmen zum Windausbau;
Änderung von 1 weiteren Gesetz und 1 weiteren Rechtsverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Das neue Modellgebäudeverfahren, welches insbesondere bei der Umsetzung der Bauvorhaben von Privatleuten Anwendung findet, führt zu laufenden Einsparungen von bis zu 32,7 Millionen Euro im Jahr. Strengere Sorgfaltspflichten im Rahmen der Erstellung des Energieausweises verursachen einen laufenden Erfüllungsaufwand von insgesamt bis zu 247 000 Euro im Jahr. Die Energieausweise werden mit neuen Angaben versehen (z. B. Kohlendioxidemission). Außerdem wird das Gebäudeenergiegesetz auf neue DIN-Normen umgestellt.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 584/19
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 584/1/19
- PlenarantragDrucksache 584/2/19
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 984
- BeschlussdrucksacheDrucksache 584/19(B)
- GesetzentwurfDrucksache 19/16716
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/142
- Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BRDrucksache 19/17037
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/17193
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/20148
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/166
- 2. BeratungPlenarprotokoll 19/166
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/166
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 343/20
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu343/20
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 343/1/20
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 992
- BeschlussdrucksacheDrucksache 343/20(B)
- UnterrichtungDrucksache 445/23
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.