Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2020, 2416.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Regelung der Statusrechte für britische Staatsangehörige und ihren Familienangehörigen in Deutschland nach dem im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs und Nordirland aus der EU vorgesehenen Übergangszeitraum: Erleichterung von Einreise und Aufenthalt nahestehender Personen eines Unionsbürgers in bestimmten Ausnahmefällen, eingeschränkte Aufenthaltsrechte für in der EU ab dem 1. Januar 2021 lebende britische Staatsangehörige und ihre Angehörigen; Gewährung von BAföG-Leistungen für deutsche BAföG-Berechtigte bis zum Abschluss für einen im Vereinigten Königreich bereits begonnenen Ausbildungsabschnitt, vorübergehende Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsförderung für einen reibungslosen Übergang nach dem Ende des Übergangszeitraumes nach dem Austrittsabkommen;
Änderung und Einfügung versch. §§ Freizügigkeitsgesetz/EU, Änderung §§ 47, 50, 58 und 59 Aufenthaltsverordnung und Anlage AZRG-Durchführungsverordnung, Änderung § 8 und Einfügung § 66b Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Änderung § 8 Ausbildungsförderungsgesetz, Einfügung § 421e Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Bezug: Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. L 158, 30.4.2004, S. 77) ; Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September 2012 in der Rechtssache C-83/11 (Rahman)
Beschlussempfehlungen des Ausschusses: sprachliche Klarstellungen, Ausweitung der Verordnungsermächtigung zur Ausstellung von Aufenthaltskarten;
erneute Änderung versch. §§ sowie Neufassung § 11a Freizügigkeitsgesetz/EU, Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Vornehmlich aufgrund der obligatorischen Anzeige britischer Staatsangehöriger bei der Ausländerbehörde, um eine (zeitlich befristete) Aufenthaltskarte zu erhalten, entsteht den Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 8 000 Stunden und Sachaufwand von etwa 56 000 Euro. Einmalig fallen ein Zeitaufwand in Höhe von knapp 126 000 Stunden und Sachaufwand von rund 640 000 Euro an. Die vorgesehene Übergangsregelung zum BAföG führt zu keinem Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 263/20
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 263/1/20
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 992
- BeschlussdrucksacheDrucksache 263/20(B)
- GesetzentwurfDrucksache 19/21750
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/173
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/23186
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/184
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/184
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 607/20
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 995
- BeschlussdrucksacheDrucksache 607/20(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.