Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 4964.
Was sich ändert
Fernablesbarkeit messtechnischer Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, Festlegung von Bereitstellungsintervallen von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen, Interoperabilität der Zählersysteme, technische Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Die Regelung betrifft Bürgerinnen und Bürger als Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen. Den Bürgerinnen und Bürgern als Gebäudeeigentümern entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 42.000 Stunden und 2,5 Millionen Euro durch die monatliche Mitteilung der tatsächlichen Verbrauchs- und Ablesewerte von Heizkostenverteilern an den Nutzer.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 643/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 643/1/21
- BR-SitzungZustimmung/Änderungen; EntschließungPlenarprotokoll 1010
- BeschlussdrucksacheDrucksache 643/21(B)
- UnterrichtungDrucksache 519/22
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.