Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung;
Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 683/21
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 1008
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 683/1/21
- BR-SitzungAbsetzung von TOPlenarprotokoll 1010
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 1058
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.