Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 674.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Vorgaben zu Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen, Bereitstellung ungenutzter sowie gebuchter, aber ungenutzter Speicherkapazitäten und Beschaffung von strategischen Optionen zum Vorhalten von Gas mittels öffentlicher Ausschreibung durch den Marktgebietsverantwortlichen parallel zur marktbasierten Befüllung von Erdgasspeichern durch die Anlagenbetreiber, Ermöglichung von Sonderausschreibungen sowie des Erwerbs physischen Gases durch den Marktgebietsverantwortlichen u.a.;

Einfügung §§ 35a bis 35e sowie Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen); Änderungen und Klarstellungen zur Einhaltung der Füllstandvorgaben und zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag; befristete Wiedereinführung einer baurechtlichen Sonderregelung zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, redaktionelle Folgeänderung;

Änderung §§ 35b, 35c und 35d sowie Einfügung §§ 35f und 35g Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 246 Baugesetzbuch

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/1024, Abschnitt E.1, unverändert:

Die Umlage nach § 35e wird im Ergebnis von allen Endverbrauchern getragen. Die genaue Höhe der Umlage und somit auch der finanziellen Belastung der Endverbraucher hängt von einer Vielzahl komplexer, unterschiedlicher Parameter ab. So kann es in je nach Entwicklung der Marktpreise zu einer Steigerung der Kostenbelastung zu bestimmten Perioden kommen, während in anderen Perioden infolge etwaiger Erlöse mit einer Senkung der Kostenbelastung zu rechnen sein könnte.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/1024
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Finanzausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/21
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1144
  4. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/26
  5. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/26
  6. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und RaumordnungDrucksache 132/22
  7. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 132/1/22
  8. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1019
  9. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 132/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.