Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 674.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Vorgaben zu Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen, Bereitstellung ungenutzter sowie gebuchter, aber ungenutzter Speicherkapazitäten und Beschaffung von strategischen Optionen zum Vorhalten von Gas mittels öffentlicher Ausschreibung durch den Marktgebietsverantwortlichen parallel zur marktbasierten Befüllung von Erdgasspeichern durch die Anlagenbetreiber, Ermöglichung von Sonderausschreibungen sowie des Erwerbs physischen Gases durch den Marktgebietsverantwortlichen u.a.;
Einfügung §§ 35a bis 35e sowie Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen); Änderungen und Klarstellungen zur Einhaltung der Füllstandvorgaben und zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag; befristete Wiedereinführung einer baurechtlichen Sonderregelung zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, redaktionelle Folgeänderung;
Änderung §§ 35b, 35c und 35d sowie Einfügung §§ 35f und 35g Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 246 Baugesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Die Umlage nach § 35e wird im Ergebnis von allen Endverbrauchern getragen. Die genaue Höhe der Umlage und somit auch der finanziellen Belastung der Endverbraucher hängt von einer Vielzahl komplexer, unterschiedlicher Parameter ab. So kann es in je nach Entwicklung der Marktpreise zu einer Steigerung der Kostenbelastung zu bestimmten Perioden kommen, während in anderen Perioden infolge etwaiger Erlöse mit einer Senkung der Kostenbelastung zu rechnen sein könnte.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/1024
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/21
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/1144
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/26
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/26
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 132/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 132/1/22
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1019
- BeschlussdrucksacheDrucksache 132/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.