Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Deutschnachweise beim Ehegattennachzug
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung, Abgelehnt
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: AbgelehntZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag zur Spracherfordernis bei der Familienzusammenführung: Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse durch die nachziehende Person unverzüglich nach der Ankunft;
Änderung § 30 Aufenthaltsgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Familienzusammenführung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Betroffene Ehegatten sparen viel Zeit und Geld, denn der Erwerb der deutschen Sprache im Ausland ist oft sehr schwierig und mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Wegen des in Deutschland ohnehin erforderlichen Integrationskursbesuchs sind dies unnötige Belastungen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 5kennen das
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/1850
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/37
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4700
- 2. BeratungAblehnung der VorlagePlenarprotokoll 20/74
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.