Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2154.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich durch Erzeugung einer doppelten Anreizwirkung: Energieeinsparungen aufseiten der Mieter und Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Gebäudesanierungen aufseiten der Vermieter durch Aufteilung des Kohlendioxidpreises anhand eines Stufenmodells auf Grundlage des jährlichen Kohlendioxidausstoßes des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche; differenzierte Belastung von Vermietern und Mietern in Abhängigkeit des Kohlendioxidausstoßes für Wohngebäude und gemischtgenutzte Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung, Übergangsphase für Nichtwohngebäude mit maximaler hälftiger Kostenbelastung für Mieter, Berechnung der Kohlendioxidausstoßes anhand der Heizkostenabrechnung, Verpflichtung der Brennstoff- und Wärmelieferanten zur Ausweisung des Kohlendioxidkostenbestandteils auf der Rechnung, Evaluation der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Bundestag bis zum 30. September 2026
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erstellung eines Onlinetools für Vermieter und Selbstversorger zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten, Verpflichtung der Brennstoffhändler zur Anzeige eines Erstattungsanspruches für Selbstversorger gegenüber ihrem Vermieter auf der Rechnung, Verlängerung der Frist zum Erstattungsanspruch auf 12 Monate, Entlastung von Mietern der schlechtesten Gebäudeklasse durch Reduzierung des Anteils der Kohlendioxidkosten auf fünf Prozent, Ausweitung des Stufenmodells auf sämtliche Fernwärmeanschlüsse, Einführung des Stufenmodells für Nichtwohngebäude bereits im Jahr 2025, Berichterstattung an den Bundestag bis zum 31. Dezember 2025;
Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund der beabsichtigten Änderung der Rechtslage entsteht den Bürgerinnen und Bürgern, hier in Gestalt der Mieter, ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 416 666 Stunden und Sachaufwand von rund 1 000 000 Euro. Einmalig fallen ein Zeitaufwand in Höhe von rund 770 000 Stunden und ein Sachaufwand von rund 640 000 Euro an.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 246/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 246/1/22
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1023
- BeschlussdrucksacheDrucksache 246/22(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/3172
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/55
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4383
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 580/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 580/1/22
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1028
- BeschlussdrucksacheDrucksache 580/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.