Geht besser.
Geht besser.Einfache Sprache

Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

416.666Stunden mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 20/3172, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 2154.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich durch Erzeugung einer doppelten Anreizwirkung: Energieeinsparungen aufseiten der Mieter und Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Gebäudesanierungen aufseiten der Vermieter durch Aufteilung des Kohlendioxidpreises anhand eines Stufenmodells auf Grundlage des jährlichen Kohlendioxidausstoßes des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche; differenzierte Belastung von Vermietern und Mietern in Abhängigkeit des Kohlendioxidausstoßes für Wohngebäude und gemischtgenutzte Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung, Übergangsphase für Nichtwohngebäude mit maximaler hälftiger Kostenbelastung für Mieter, Berechnung der Kohlendioxidausstoßes anhand der Heizkostenabrechnung, Verpflichtung der Brennstoff- und Wärmelieferanten zur Ausweisung des Kohlendioxidkostenbestandteils auf der Rechnung, Evaluation der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Bundestag bis zum 30. September 2026

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erstellung eines Onlinetools für Vermieter und Selbstversorger zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten, Verpflichtung der Brennstoffhändler zur Anzeige eines Erstattungsanspruches für Selbstversorger gegenüber ihrem Vermieter auf der Rechnung, Verlängerung der Frist zum Erstattungsanspruch auf 12 Monate, Entlastung von Mietern der schlechtesten Gebäudeklasse durch Reduzierung des Anteils der Kohlendioxidkosten auf fünf Prozent, Ausweitung des Stufenmodells auf sämtliche Fernwärmeanschlüsse, Einführung des Stufenmodells für Nichtwohngebäude bereits im Jahr 2025, Berichterstattung an den Bundestag bis zum 31. Dezember 2025;

Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/3172, Abschnitt E.1, unverändert:

Aufgrund der beabsichtigten Änderung der Rechtslage entsteht den Bürgerinnen und Bürgern, hier in Gestalt der Mieter, ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 416 666 Stunden und Sachaufwand von rund 1 000 000 Euro. Einmalig fallen ein Zeitaufwand in Höhe von rund 770 000 Stunden und ein Sachaufwand von rund 640 000 Euro an.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitDrucksache 246/22
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 246/1/22
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1023
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 246/22(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/3172
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Rechtsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/55
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4383
  8. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
  9. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/66
  10. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitDrucksache 580/22
  11. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 580/1/22
  12. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1028
  13. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 580/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.