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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 1353.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und Vereinfachung der Planungsverfahren für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen durch Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer, sog. Flächenbeitragswerte, und Integration der Flächenziele in das Planungsrecht, Einführung von Rechtsfolgen bei Zielverfehlung;

Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 5, 9a, 35 und 249 sowie Einfügung § 245e Baugesetzbuch, Änderung §§ 8 und 27 Raumordnungsgesetz sowie §§ 97 und 98 Erneuerbare-Energien-Gesetz; Verordnungsermächtigungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Begriffliche Korrekturen, u.a. betr. sogenannter "Rotor-innerhalb"-Flächen, Verlängerung des Zwischenziels für Flächenbeitragswerte auf den 31. Dezember 2027, Änderungen und Klarstellungen betr. anrechenbare Flächen, Anhebung der Anpassung der Flächenbeitragswerte der Flächenstaaten bei Abschluss von Staatsverträgen auf 50 Prozent, Privilegierung von Repowering-Vorhaben; redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen;

Änderung §§ 2, 4, 5, 6 und Anlage 1 (Flächenbeitragswerte) Windenergieflächenbedarfsgesetz, erneute Änderung §§ 245e und 249 Baugesetzbuch, § 8 Raumordnungsgesetz und § 97 Erneuerbare-Energie-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/2355, Abschnitt E.1, unverändert:

Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/2355
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/45
  3. · BundestagBeschlussempfehlungDrucksache 20/2583
  4. · BundestagBerichtDrucksache 20/2654
  5. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/2645
  6. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/47
  7. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/47
  8. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 318/22
  9. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1023
  10. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 318/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.