Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 2414.
Was sich ändert
Sicherstellung des technischen Gleichlaufs der direkten mit der steuerlichen Förderung durch Übertragung der Änderungen der BEG-Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in das Steuerrecht: Anpassung der Mindestanforderungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, insbes. Streichung der Förderung gasbetriebener Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gashybridheizungen sowie der Förderbedingungen für Gebäude- und Wärmenetze, Umsetzung geplanter Änderungen zum jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad und Feinstaub für Biomasseheizungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht mit der Verordnung kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 20/3816
- Überweisung gemäß § 92 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/4001
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/4350
- BeratungZustimmungPlenarprotokoll 20/70
- VerordnungDrucksache 611/22
- PlenarantragDrucksache 611/1/22
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1029
- BeschlussdrucksacheDrucksache 611/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.