Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 70.
Was sich ändert
Aufhebung einer Begrenzung von Höchstverschreibungsmengen, dauerhafte Überführung von Ausnahmevorschriften in die BtMVV
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Änderung der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist bereits in der zu berichtigenden Tierärztegebührenordnung dargelegt worden. Es ergeben sich für die Änderung der Tierärztegebührenordnung durch die neue Gebühr in der laufenden Nummer 193 der Anlage zur Tierärztegebührenordnung keine Änderungen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 18kennen das
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- 33kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 680/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 680/1/22
- BR-SitzungZustimmung/Änderungen; EntschließungPlenarprotokoll 1030
- BeschlussdrucksacheDrucksache 680/22(B)
- UnterrichtungDrucksache zu680/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.