Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2023, 394.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umstellung der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 durch Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung seitens der Länder und Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab dem Jahr 2030: 50 Prozent klimaneutrale leitungsgebundene Wärmeerzeugung im bundesweiten Mittel ab 1. Januar 2030 als Zielvorgabe für staatliche Stellen, rechtlich verbindliche Verpflichtung für Betreiber bestehender Wärmenetze zur Einspeisung von mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 und 80 Prozent bis zum Jahr 2040 sowie 65 Prozent für neue Wärmenetze ab 1. Januar 2024, Übergangsregelungen für KWK-gespeiste Wärmenetze und in Fällen wirtschaftlicher Härte, vollständige Klimaneutralität aller Wärmenetze ab dem Jahr 2045;
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1 und 204 Baugesetzbuch sowie Anlage 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse, Änderung der Datenverarbeitungsbestimmungen, u.a. betr. Weiterverwendung von nicht personenbezogenen Daten, Länderöffnungsklausel betr. Kostenerstattung zur Erteilung von Auskünften Dritter gegenüber Kommunen, Ersetzen der Genehmigungs- durch Anzeigepflicht, Präzisierung der Ausnahmeregelung für KWK-Anlagen, Aufhebung der Begrenzung des Einsatzes von Biomasse in Wärmenetzen mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern, Fortschreibungspflicht für Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan, Evaluierung der Notwendigkeit der Gleichstellung von blauem, türkisenem und orangem Wasserstoff mit grünem Wasserstoff zum 31. Dezember 2030, weitere Klarstellungen, u.a. betr. Wärmegestehungskosten und grünes Methan, Folgeänderungen, Begriffsänderungen und -präzisierungen, redaktionelle Änderungen; Ergänzung von Festsetzungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, Neuregelung der geordneten Beendigung von Bebauungsplanverfahren, planungsrechtliche Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich;
Änderung zahlreicher §§ sowie Anlage 2 und 3 Wärmeplanungsgesetz, Aufhebung § 13b, Einfügung § 215a sowie zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch, zusätzliche Änderung § 50 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Der Gesetzentwurf begründet keine unmittelbaren Pflichten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht folglich nicht direkt.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 388/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 388/1/23
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (u.a. Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit)Plenarprotokoll 1036
- BeschlussdrucksacheDrucksache 388/23(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/8654
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/129
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9344
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9369
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 614/23
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 614/1/23
- PlenarantragDrucksache 614/2/23
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu614/23
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1040
- BeschlussdrucksacheDrucksache 614/23(B)
- UnterrichtungDrucksache zu614/23(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.