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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2023, 394.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Umstellung der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 durch Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung seitens der Länder und Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen ab dem Jahr 2030: 50 Prozent klimaneutrale leitungsgebundene Wärmeerzeugung im bundesweiten Mittel ab 1. Januar 2030 als Zielvorgabe für staatliche Stellen, rechtlich verbindliche Verpflichtung für Betreiber bestehender Wärmenetze zur Einspeisung von mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 und 80 Prozent bis zum Jahr 2040 sowie 65 Prozent für neue Wärmenetze ab 1. Januar 2024, Übergangsregelungen für KWK-gespeiste Wärmenetze und in Fällen wirtschaftlicher Härte, vollständige Klimaneutralität aller Wärmenetze ab dem Jahr 2045;

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1 und 204 Baugesetzbuch sowie Anlage 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse, Änderung der Datenverarbeitungsbestimmungen, u.a. betr. Weiterverwendung von nicht personenbezogenen Daten, Länderöffnungsklausel betr. Kostenerstattung zur Erteilung von Auskünften Dritter gegenüber Kommunen, Ersetzen der Genehmigungs- durch Anzeigepflicht, Präzisierung der Ausnahmeregelung für KWK-Anlagen, Aufhebung der Begrenzung des Einsatzes von Biomasse in Wärmenetzen mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern, Fortschreibungspflicht für Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan, Evaluierung der Notwendigkeit der Gleichstellung von blauem, türkisenem und orangem Wasserstoff mit grünem Wasserstoff zum 31. Dezember 2030, weitere Klarstellungen, u.a. betr. Wärmegestehungskosten und grünes Methan, Folgeänderungen, Begriffsänderungen und -präzisierungen, redaktionelle Änderungen; Ergänzung von Festsetzungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, Neuregelung der geordneten Beendigung von Bebauungsplanverfahren, planungsrechtliche Erleichterung der energetischen Nutzung von Biomasse im baulichen Außenbereich;

Änderung zahlreicher §§ sowie Anlage 2 und 3 Wärmeplanungsgesetz, Aufhebung § 13b, Einfügung § 215a sowie zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch, zusätzliche Änderung § 50 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/8654, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Der Gesetzentwurf begründet keine unmittelbaren Pflichten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht folglich nicht direkt.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Finanzausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 388/23
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 388/1/23
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (u.a. Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit)Plenarprotokoll 1036
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 388/23(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/8654
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/129
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/9344
  8. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/9369
  9. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
  10. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/138
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, WirtschaftsausschussDrucksache 614/23
  12. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 614/1/23
  13. · BundesratPlenarantragDrucksache 614/2/23
  14. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu614/23
  15. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1040
  16. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 614/23(B)
  17. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu614/23(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.