Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 188.
Was sich ändert
Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern, Personalbemessung auf Normal- und Intensivstationen, Übermittlung der erhobenen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), Berechnung der Soll-Personalbesetzung
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 18kennen das
- 8kennen das
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- 33kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 65/24
- VerordnungDrucksache zu65/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 65/1/24
- PlenarantragDrucksache 65/2/24
- PlenarantragDrucksache 65/3/24
- PlenarantragDrucksache 65/4/24
- PlenarantragDrucksache 65/5/24
- BR-SitzungZustimmung/Änderungen; EntschließungPlenarprotokoll 1043
- BeschlussdrucksacheDrucksache 65/24(B)
- UnterrichtungDrucksache zu65/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.