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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 329.

  • In Kraft seit Artikel 3
  • In Kraft seit im Übrigen

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Effektives Einschreiten gegen den missbräuchlichen Erwerb sogenannter Schrott- oder Problemimmobilien (Immobilien mit nicht vorhandenem Geldwert und fehlender Verwertungsmöglichkeit) bei Zwangsversteigerungen: Überführung der Immobilien in gerichtliche Verwaltung auf Antrag von Gemeinden, Beschränkung der Nutzung der erworbenen Immobilie bis zur vollständigen Bezahlung des Gebots durch den Ersteher;

Einfügung § 94a Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, Änderung § 14 Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien); Vereinfachen der Antragsbefugnis der Gemeinde; Ermächtigung der Bundesregierung zur Bestimmung der Durchschnittsentgelte, Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2025, Veränderungen betr. Fortschreibung des allgemeinen Bundeszuschusses zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2025;

Änderung § 94a Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung sowie §§ 69, 255d, 287a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/11308, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 8 000 Euro jährlich.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, FinanzausschussDrucksache 127/24
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 127/1/24
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1043
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 127/24(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/11308
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und KommunenPlenarprotokoll 20/169
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/13026
  8. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/188
  9. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/188
  10. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 473/24
  11. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1048
  12. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 473/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.