Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 64.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Zahlreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stärkung der Interessenvertretung der Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener, Ermöglichung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung Medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambulanten Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Leistung- und Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der GKV, Beitragsfreiheit für Waisenrenten bei Freiwilligendiensten, Reform der hausärztlichen Vergütung, u.a. Entbudgetierung, Bürokratieabbau für Ärzte im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Leistungen, Streichung des Zusatzentgelts für SARS-CoV-2-Testungen, Fortentwicklung der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, erweiterte Prüfrechte des Bundesrechnungshofs u.a.;
Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf Regelungen zu kommunalen Gesundheitsregionen, Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren, Änderungen betr. Altersbeschränkung für Notfallkontrazeptiva bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung sowie Versorgung mit medizinisch notwendigen Wundbehandlungsprodukten; redaktionelle Anpassungen;
Streichung der Änderung von 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 234/24
- UnterrichtungDrucksache zu234/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/11853
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 234/1/24
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/179
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1046
- BeschlussdrucksacheDrucksache 234/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/12664
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/12868
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/14771
- ÄnderungsantragDrucksache 20/14779
- ÄnderungsantragDrucksache 20/14780
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/14793
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/210
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/210
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 36/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 36/1/25
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1051
- BeschlussdrucksacheDrucksache 36/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.