Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 400.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Krankenhausreform mit dem Ziel der Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und dadurch gesteigerter Behandlungsqualität sowie engerer Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors; Einführung einer Vorhaltevergütung zur Sicherung des Vorhaltens von Strukturen weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung bei Absenkung der bestehenden Fallpauschalen, damit Senkung des Anreizes zur Ausweitung von Fallmengen, Ermittlung der Höhe je Land und Leistungsgruppe durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), regelmäßige Prüfung der Einhaltung der für die Leistungsgruppen maßgeblichen Qualitätskriterien durch die Medizinischen Dienste mit Datenübermittlung über geschützte digitale Informationsportale; Ausbau der sektorübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen; Unterstützung der Länder aus Mitteln eines Transformationsfonds; Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und der Liquidität der Krankenhäuser durch Tarifkostenrefinanzierung, Erhöhung der Förderbeträge für bedarfsorientierte ländliche Krankenhäuser u.v.a.;
Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umfangreiche Änderungen, u.a. betr. ärztliche Personalbemessung, Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle, Vereinfachung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, Förderung aus dem Transformationsfonds, Evaluation des Gesetzes und Berichterstattung;
Zusätzliche Änderung von 1 Gesetz und 3 Rechtsverordnungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine Veränderungen beim Erfüllungsaufwand infolge der gesetzlichen Änderungen.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 235/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/11854
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 235/1/24
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/178
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (u.a. Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit)Plenarprotokoll 1046
- BeschlussdrucksacheDrucksache 235/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/12894
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13059
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/13407
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13408
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/194
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/194
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 532/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 532/1/24
- Berichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 20/198
- PlenarantragDrucksache 532/2/24
- PlenarantragDrucksache 532/3/24
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1049
- BeschlussdrucksacheDrucksache 532/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.