Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 38.
Was sich ändert
Erlass einer Verordnung über das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV), Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung;
Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Erweiterung der jeweiligen Anwendungsbereiche, Reduzierung des Dokumentations- und Prüfaufwands bei risikoarmen Produkten, Einführung von Prüfverfahren für Produkte in Form einer Software mit erhöhtem Risikopotenzial, Aufhebung der Abgabebeschränkung für In-vitro Diagnostika
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger wird kein Erfüllungsaufwand begründet.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 18kennen das
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- 33kennen das
- 4kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 251/24
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 251/1/24
- PlenarantragDrucksache 251/2/24
- PlenarantragDrucksache 251/3/24
- PlenarantragDrucksache 251/4/24
- BR-SitzungZustimmung/ÄnderungenPlenarprotokoll 1046
- BeschlussdrucksacheDrucksache 251/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.