Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 405.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zur Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen das EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere beim Verbringen lebender Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie bei Verstößen gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial;
Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union (Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz –TierGesBußG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 41 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2016/429 vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84, 31.03.2016, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung); Ermächtigungsgrundlage zur Fortentwicklung der in der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung geregelten Anforderungen an das Kontrollpersonal für den Tabakbereich und Angleichung an die Überwachungsanforderungen im Lebensmittelbereich, Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Verlängerung sowie zur Möglichkeit sanktionsfreier Nichtinanspruchnahme erteilter Pflanzgenehmigungen in bestimmten Regionen; redaktionelle, rechtsförmliche Änderungen;
Änderung versch. §§ Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz, Einfügung § 27a Tabakerzeugnisgesetz sowie Änderung §§ 7d und 50 Weingesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 367/24
- GesetzentwurfDrucksache 20/12782
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 367/1/24
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/188
- 1. DurchgangStellungnahme: ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1047
- BeschlussdrucksacheDrucksache 367/24(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 20/13155
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13328
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/13403
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/194
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/194
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 528/24
- Berichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 20/198
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1049
- BeschlussdrucksacheDrucksache 528/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.