Geht besser.
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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 107.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft seit Artikel 1 § 3 und Artikel 3

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Angesichts hoher Fallzahlen des sexuellen kindlichen Missbrauchs Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag, fünfjährige Amtszeit mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Errichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Monitoring und Datenerhebung, forschungsbasierte Berichtspflicht, Etablierung eines Beratungssystems zur Unterstützung individueller Aufarbeitung, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene, Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Erweiterung des Anwendungsbereichs von Schutzkonzepten, Fallanalysen zur Qualitätsentwicklung bei problematischen Kinderschutzverläufen, Einrichtung einer medizinischen Kinderschutzhotline, Datenschutz;

Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 9b und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung § 6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Prävention und des Kinderschutzes

Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1) ; Art. 34 Übereinkommen über die Rechte des Kindes ; Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ; Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ; Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/13183, Abschnitt E.1, unverändert:

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand, da der Gesetzentwurf keine diesbezüglichen Regelungen enthält.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
131mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Familie und Senioren, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, FinanzausschussDrucksache 368/24
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 368/1/24
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1047
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 368/24(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/13183
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Haushaltsausschuss, RechtsausschussPlenarprotokoll 20/192
  7. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/14784
  8. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/14797
  9. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/211
  10. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/211
  11. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Frauen und JugendDrucksache 87/25
  12. · Bundesrat2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1052
  13. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 87/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.