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Gesetzgebung im Bundestag

Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

4.000Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BR-Drucksache 518/24, Abschnitt E.1

VerordnungLaut DIP: In Beratung

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2024, 362.

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 4. März 2026

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BR-Drucksache 518/24, Abschnitt E.1, unverändert:

Der Normadressat Bürgerinnen und Bürger wird einmalig um 4.000 Stunden entlastet.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:

5Probleme auf dem Board
21mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratVerordnungÜberwiesen an: Ausschuss für Innere AngelegenheitenDrucksache 518/24
  2. · BundesratBR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1049
  3. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 518/24(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.