Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 362.
Was sich ändert
Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 4. März 2026
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der Normadressat Bürgerinnen und Bürger wird einmalig um 4.000 Stunden entlastet.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 5kennen das
- 4kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 518/24
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1049
- BeschlussdrucksacheDrucksache 518/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.