Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - PBAV 2025)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2024, 446.
Was sich ändert
Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf einheitlich 3,6 Prozent
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es entsteht ein geringfügiger, aber nicht quantifizierbarer, Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 18kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 20/13710
- Überweisung gemäß § 92 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/13813
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/14053
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/14054
- BeratungZustimmungPlenarprotokoll 20/203
- VerordnungDrucksache 605/24
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1050
- BeschlussdrucksacheDrucksache 605/24(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.