Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Förderung von einfachen, kostengünstigen und innovativen Gebäudeneubauten durch Änderung zivilrechtlicher Rahmenbedingungen: Neuregelung technischer Normen und Regeln, Wegfall von Komfort- und Ausstattungsmerkmalen als Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht, Erleichterung der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik bei Gebäudebauverträgen zwischen fachkundigen Unternehmen, diesbzgl. Neuregelung der Beschaffenheitsvereinbarung und Sachmängelhaftung, Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für den Bund zum Ausschluss technischer Normen und Regeln im Bauvertragsrecht; Evaluierung der Neuregelung 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung § 650a und Einfügung §650o Bürgerliches Gesetzbuch
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 555/24
- 1. Durchgangkeine StellungnahmePlenarprotokoll 1049
- BeschlussdrucksacheDrucksache 555/24(B)
- GesetzentwurfDrucksache 20/13959
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.