Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 57.
- In Kraft seit
- In Kraft ab
- In Kraft ab
Was sich ändert
Angesichts steigender Opferzahlen Einführung eines verlässlichen und breitgefächerten Hilfesystems zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit, Verpflichtung der Länder zur bundesweiten Bereitstellung eines Unterstützungs- und Hilfsnetzwerks für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder sowie für Personen aus dem sozialen Umfeld Gewaltbetroffener, Kostenfreiheit für Betroffene, Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, einheitliche Grundsätze und Mindeststandards für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen, strukturierte Vernetzung innerhalb des spezifischen Hilfesystems sowie mit anderen Hilfsdiensten, Einführung einer Bundesstatistik, Regelfinanzierung durch den Bund, Vorlage eines Berichts durch die Länder zur Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung einschließlich Finanzierungskonzept und Umsetzungsstand alle 5 Jahre erstmalig zum 30. Juni 2029, Gesetzesevaluation 8 Jahre nach Inkrafttreten;
Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 36a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 10 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Schutz vor Gewalt für Frauen, ihre Kinder, männliche Opfer und weitere vulnerable Gruppen sowie Finanzierung von Frauenhäusern und Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems
Schutzpflichten aus dem Grundgesetz ; Istanbul-Konvention
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 589/24 GESTA I020
Beschlussempfehlung des Ausschusses: begriffliche Klarstellungen, insbes. betr. Beschränkung der geschlechtsspezifischen sowie häuslichen Gewalt auf Frauen, Konkretisierung des Beratungsanspruchs, zur Gewährleistung der Anspruchserfüllung der Länder Verschieben des Inkrafttretens zum Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung auf 2032 bzw. 2027;
Erneute Änderung §§ 1, 2, 3, 4 und 8 Gewalthilfegesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Es fällt kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger an.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/14025
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/204
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/14785
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/14798
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/211
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/211
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 74/25
- PlenarantragDrucksache 74/1/25
- DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1051
- BeschlussdrucksacheDrucksache 74/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.