Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf, Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Erledigt durch Ablauf der WahlperiodeZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Maßnahmenbündel zum Mieterschutz: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre, Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand in durch Länderverordnung ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Verpflichtung zur Ausweisung des Möblierungszuschlags, Einführung einer Mietspiegelerstellungspflicht für Gemeinden ab 100.000 Einwohner, Übertragung der Schonfristregelungen auf die ordentliche Kündigung im Wohnraummietrecht;
Änderung §§ 556g, 558, 558d und 573 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund von Auskunftspflichten im Zusammenhang mit der Einführung einer Pflicht zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln für Gemeinden ab 100 000 Einwohner entsteht den Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzlicher jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 4 950 Stunden. Einmalig fällt Zeitaufwand in Höhe von rund 17 100 Stunden an.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 5/25
- GesetzentwurfDrucksache 20/14673
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 5/1/25
- 1. Durchgangkeine StellungnahmePlenarprotokoll 1051
- BeschlussdrucksacheDrucksache 5/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BRDrucksache 20/14984
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.