Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 94.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Erweiterung des fiskalischen Spielraums zur weiteren Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der ein Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; zusätzlicher struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen BIP für die Ländergesamtheit unabhängig von der konjunkturellen Lage; Ermächtigung des Bundes zur Errichtung eines auf zehn Jahre befristeten, nicht der Schuldenbremse unterliegenden Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 500 Mrd Euro für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur als Basis für nachhaltiges Wirtschaftswachstum;
Änderung Art. 109 und 115 sowie Einfügung Art. 143h Grundgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der nicht der Schuldenbremse unterliegenden Verteidigungsausgaben um Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten; Festlegung der Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Infrastrukturinvestitionen, Ausweitung der Laufzeit auf zwölf Jahre sowie der Zweckbestimmung auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, Zuführungen in den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 100 Mrd Euro
Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D005 ; Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze s. GESTA 21. WP GESTA D008 ; Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz s. GESTA 21. WP GESTA D007 ; Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität s. GESTA 21. WP GESTA D010 ; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D009 ; Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes s. GESTA 21. WP D013
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/15096
- Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung der 1. Beratung von der TOAblehnung GeschäftsordnungsantragPlenarprotokoll 20/213
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/213
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/15117
- ÄnderungsantragDrucksache 20/15120
- Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung von der TOAblehnung Geschäftsordnungsantrag, Ablehnung GeschäftsordnungsantragPlenarprotokoll 20/214
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/214
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/214
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 115/25
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu115/25
- DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1052
- BeschlussdrucksacheDrucksache 115/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.