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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143i)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf

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Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen

Einfügung Artikel 143i Grundgesetz

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder

Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 59/25 GESTA 20. WP D079

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/133, Abschnitt E.1, unverändert:

Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:

4Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/133
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Haushaltsausschuss, FinanzausschussPlenarprotokoll 21/7

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.