Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 173.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren;
Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen im Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 5kennen das
- 4kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 21/321
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/11
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/634
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/635
- 2. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/15
- 3. BeratungAnnahme der VorlagePlenarprotokoll 21/15
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 284/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 284/1/25
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1056
- BeschlussdrucksacheDrucksache 284/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.