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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 163.

  • In Kraft seit das Ganze

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren bis zum 31. Dezember 2029;

Änderung §§ 556d Bürgerliches Gesetzbuch

Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18)

Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018

Siehe auch GESTA C001 sowie GESTA 20. WP C146 und C149

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn); zur Ermöglichung der Fortführung und Anpassung der Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Straf-, Bußgeld- und gerichtlichen Strafvollzugsverfahren über den 1. Juli 2025 hinaus Wiedereinführung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen;

Änderung § 32 Strafprozessordnung, § 110a Strafvollzuggesetz sowie § 110a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Verordnungsermächtigung

Bezug: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, GESTA 18. WP C110

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Wohnen. Das steht dazu auf dem Board:

2Probleme auf dem Board
7mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/322
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/10
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/631
  4. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/14
  5. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/14
  6. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und RaumordnungDrucksache 287/25
  7. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1056
  8. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 287/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.