Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 352.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Umsetzung der DAC-8-Richtlinie der EU sowie zweier OECD-Regelwerke für mehr steuerliche Transparenz für digitale Finanzprodukte, insbes. bei Kryptowerten, sowie Minimierung von Umgehungsmöglichkeiten durch verbesserten zwischenstaatlichen Informationsaustausch: Einführung einer Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung bestimmter Transaktionen an die Finanzbehörden, Ausweitung bereits bestehender Meldepflichten zu Finanzkonten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld;
Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, §§ 138f und 379 Abgabenordnung sowie § 5 Finanzverwaltungsgesetz
Bezug: Als DAC 8 bezeichnete Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L, 2023/2226, 24.10.2023) (Amtshilferichtlinie)
Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) ; Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Daten-Löschfristen für Finanzinstitute, Behandlung von Neukonten u.a., redaktionelle Änderungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund von Selbstauskünften erhöht sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der jährliche Zeitaufwand um rund 72 000 Stunden. Zusätzlich entsteht einmalig ein Zeitaufwand in Höhe von rund 235 000 Stunden. Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 72 119 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 234 534
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 362/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 362/1/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 362/25(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/1937
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/31
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2622
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2623
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 692/25
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 692/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.