Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 371.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft ab
Was sich ändert
Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen, Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stärkung der Rolle der Kommunen und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und im Bereich Selbsthilfe, Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen bei Pflegeeinrichtungen, pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, Beratungen für Pflegebedürftige, digitale Pflegeanwendungen, Entbürokratisierung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst, Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, digitale Transformation u.a.;
Änderung von 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und Klarstellungen betr. Legaldefinition und Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen, Ersatzpflege bei Verhinderungspflege, Pflegequalität in gemeinschaftlichen Wohnformen, Personalsituation in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufsorganisationen, Kostensenkung bei Krankenkassen, Zugang zur GKV nach dem 55. Lebensjahr, Finanzierung des Innovationsfonds, Weiterbildungsambulanzen, Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, Identifizierungsverfahren für Versicherte, Telematikinfrastruktur, Qualitätssicherung der Pflegekräftegewinnung aus dem Ausland, finanzielle Stabilisierung der GKV u.a., Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen und Korrekturen;
Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: zeitlich begrenzte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für 2026, damit Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie des Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche Kostenentwicklung, Ausgleich der Maßnahmen durch Erhöhung der Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für 2027
Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: Zusage der unverzüglichen Anpassung der vereinbarten Regelungen zu psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in der Pflegesatzverordnung, Beibehaltung des Ziels der kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen der GKV bei gleichzeitig hochwertiger Versorgung ohne Vorgriff der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit, unbegrenzte Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern auch im Jahr 2026 einschließlich Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung, Beteiligung des Bundes an Transformations- und Reformaufgaben sowie weitere Finanzierungszusagen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger beträgt etwa 53 000 Euro. Demgegenüber entstehen jährliche Entlastungen in Höhe von rund 680 000 Stunden und ca. 1,5 Millionen Euro. Dazu kommen durch mehrere Regelungen zusätzliche Entlastungswirkungen, die aktuell noch nicht beziffert werden können.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 365/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/1511
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 365/1/25
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1057
- BeschlussdrucksacheDrucksache 365/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/1935
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2146
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2641
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2642
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/37
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 630/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 630/1/25
- PlenarantragDrucksache 630/2/25
- 2. DurchgangAnrufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 630/25(B)
- Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den BRDrucksache 21/2893
- VermittlungsvorschlagDrucksache 21/3311
- Abstimmung über VermittlungsvorschlagAnnahmePlenarprotokoll 21/51
- Protokollerklärung/Begleiterklärung zum VermittlungsverfahrenPlenarprotokoll 21/51
- Unterrichtung über Beschluss des BTDrucksache 762/25
- BR-Sitzungkein EinspruchPlenarprotokoll 1060
- Protokollerklärung/Begleiterklärung zum VermittlungsverfahrenPlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 762/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.