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Gesetzgebung im Bundestag

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2025, 340.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft ab Artikel 2 Nr. 23, Artikel 3 Nr. 20 und 21 sowie Artikel 4 Nr. 27 bis 29

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, Vereinfachung in der Steuerpraxis im Bereich Elektromobilität betr. Wegfall von Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule", Vorgaben zum bidirektionalen Laden zur Verhinderung einer Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen, Aufnahme anderer Formen von Energiespeichern als Stromspeicher zur Vermeidung einer doppelten Steuerentstehung, Aufhebung der sogen. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung und einheitliche Abstellung auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage bei der Steuerbefreiung, Verschlankung des Strom- und Energiesteuerrechts im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben mit Vereinheitlichung der Steuerbefreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse;

Änderung versch. §§ von 2 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1 ; ABl. L, 2024/1788, 15.07.2024) ; Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187, 26.06.20214, S. 1; L 283, 27.09.2014, S. 65 ; ABl. L 167, 30.06.2023, S. 1) ; Richtlinie 95/60/EG vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin (ABl. L 291, 06.12.1995, S. 46)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Querlieferungen zwischen einzelnen Anlagenbetreibern, weitere Ausnahmen vom Versorgerstatus, Vereinfachungen zur Messung von Strommengen, des Anlagenbegriffs und der erstmaligen Antragstellung zu Steuerentlastungen für den ÖPNV u.a.; weitere Korrekturen und Klarstellungen sowie Regelungen zum weiteren Bürokratieabbau

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/1866, Abschnitt E.1, unverändert:

Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger aus.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:

4Probleme auf dem Board
15mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Finanzausschuss, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, WirtschaftsausschussDrucksache 427/25
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/1866
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 427/1/25
  4. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Finanzausschuss, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/31
  5. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1058
  6. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 427/25(B)
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/2469
  8. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Finanzausschuss, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, HaushaltsausschussDrucksache 21/2669
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/2753
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/2756
  11. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 21/2760
  12. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
  13. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/40
  14. · BundestagBerichtigung zum GesetzesbeschlussPlenarprotokoll 21/45
  15. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: FinanzausschussDrucksache 694/25
  16. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 694/1/25
  17. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1060
  18. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 694/25(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.