Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2026, 29.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten ab dem 13. Dezember 2024 im Rahmen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung: Bereinigung bisheriger Regelungen, Verfahrensregelungen, Bußgeld- und Straftatbestände, Aufhebung der Vorschriften zu den mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten, terminologische Anpassungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;
Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 30 Produktsicherheitsgesetz, Änderung zahlreicher §§ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, §§ 1 und 2 Verbraucherinformationsgesetz, § 1 BVL-Übertragungsverordnung sowie §§ 5 und 33 Digitale-Dienste-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG und der Richtlinie 87/357/EWG (ABl. L 135, 23.05.2023, S. 1) ; Richtlinie 2001/95/EG vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11, 15.01.2002, S. 4) ; Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden (ABl. L 192, 11.07.1987, S.49) ;
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 231/24 (GESTA 20. WP G026) in geringfügig geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der Obergrenze für den Finanzierungsanteil des Bundes für Beratungsangebote zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen auf 4,2 Mio Euro;
Änderung § 31 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger wird durch das Gesetz kein Erfüllungsaufwand begründet, geändert oder aufgehoben.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 548/25
- GesetzentwurfDrucksache 21/2511
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/38
- 1. Durchgangkeine EinwendungenPlenarprotokoll 1059
- BeschlussdrucksacheDrucksache 548/25(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BRDrucksache 21/2954
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/3325
- 2. BeratungAnnahme in Ausschussfassung, Annahme der VorlagePlenarprotokoll 21/50
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/50
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 3/26
- 2. DurchgangZustimmungPlenarprotokoll 1061
- BeschlussdrucksacheDrucksache 3/26(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.