Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung - SozKiGAbV)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2025, 374.
Was sich ändert
Ermöglichung des Austausch von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten zwischen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und Sozialleistungsträgern, Verfahren und Umfang des Datenabrufs
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um rund 98 000 Stunden und der jährliche Sachaufwand um rund 57 000 Euro. Einmaliger Zeitaufwand und Sachaufwand fallen nicht an.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 627/25
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 627/1/25
- BR-SitzungZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1060
- BeschlussdrucksacheDrucksache 627/25(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.