Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat, Bundesrat hat Zustimmung versagt
- Verkündet
Laut DIP: Bundesrat hat Zustimmung versagtZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung zweifacher Besteuerung;
Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wiederherstellung der bisherigen Regelung zur unentgeltlichen Hilfeleistung durch nahe Angehörige, Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften, Änderungen zu Angaben im Anerkennungsverfahren und Anzeigepflichten, Meldung und zwischenstaatlicher Austausch der Steueridentifikationsnummer des Ansässigkeitsstaates im Rahmen von FATCA, Einschränkung der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses für Land- und Forstwirte, Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber von bis zu 1 000 Euro, Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer, Anwendungsregelung in der Grunderwerbsteuer;
Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/6002 GESTA D042
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Aufhebung der Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe reduziert sich der jährliche Aufwand der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 10 100 Stunden und 10 736 000 Euro Sachkosten. Der laufende Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger unterliegt der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 10 736 000 Euro.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Steuern. Das steht dazu auf dem Board:
- 4kennen das
- 5kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 40/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 40/1/26
- PlenarantragDrucksache 40/2/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1062
- BeschlussdrucksacheDrucksache 40/26(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/4550
- Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BRDrucksache 21/4783
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/65
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/5529
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/5531
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/75
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/75
- 3. BeratungPlenarprotokoll 21/75
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 223/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 223/1/26
- 2. DurchgangVersagung der ZustimmungPlenarprotokoll 1065
- BeschlussdrucksacheDrucksache 223/26(B)
- Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BRDrucksache 21/5887
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.