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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

202.000Stunden weniger Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, laut Entwurf

BT-Drucksache 21/5922, Abschnitt E.1

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: ÜberwiesenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf

Bei DIP ansehen

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für nicht spezial-gesetzlich geregelte Medizinregister mit einem übergreifenden Ansatz der Datenverarbeitung zur Bereitstellung hochwertiger strukturierter Daten zu Behandlungen und realen Krankheitsverläufen und damit zur Unterstützung qualitätsgesicherter Versorgung, Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnaher Forschung: Führung eines Registerverzeichnisses bei einem neuen Zentrum für Medizinregister beim BfArM mit Angebot von Qualifizierungsverfahren für eine Befugnis zur Datenverarbeitung, damit Transparenzsteigerung und Angleichung der Datenqualität, Datenerhebung per Datenfreigabe der Patienten, Kooperationsmöglichkeit und gemeinsame Nutzung und Bereitstellung von Daten für Forschung und Qualitätssicherung, Verarbeitung der Krankenversichertennummer für Datenverknüpfungen und -zusammenführungen;

Medizinregistergesetz (MRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 65c, 290 und 362 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 9 und 17 Implantateregistergesetz sowie §§ 18 und 22 Implantateregister-Betriebsverordnung

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/5922, Abschnitt E.1, unverändert:

Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich um geschätzt rund 202 000 Stunden pro Jahr. Grund dafür ist, dass sie bei Medizinregistern nach § 9 des Medizinregistergesetzes künftig eine Datenfreigabe statt einer Einwilligung erteilen. Die Datenfreigabe sichert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, reduziert aber gleichzeitig den Aufwand bei der Abgabe der Datenfreigabe, insbesondere die Notwendigkeit der wiederholten Datenfreigabe.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
131mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für KulturfragenDrucksache 176/26
  2. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 176/1/26
  3. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1065
  4. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 176/26(B)
  5. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/5922
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Innenausschuss, VerteidigungsausschussPlenarprotokoll 21/80
  7. · BundestagÄnderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesÜberwiesen an: Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzPlenarprotokoll 21/82

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.