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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2026, 228.

  • In Kraft seit alles, was nicht eigens genannt ist
  • In Kraft ab Artikel 1 Nr. 1, 5, 6, 8, 12 Buchst. b, Nr. 13, 16 Buchst. b u. c, Nr. 18 Buchst. b, Nr. 20 bis 23, 31 Buchst. a u. c, Nr. 32 Buchst. b u. d
  • In Kraft ab Artikel 1 Nr. 33 Buchst. b u. c, Nr. 34, 37, 38, 43 Buchst. c, Nr. 47, 48 Buchst. b, Nr. 62, 64 bis 66, 68 Buchst. b u. Nr. 69 , Art. 2 Nr. 1, Art. 3 Nr. 1 , Art. 5 Nr. 3, Art. 6 u. Art. 7 Nr. 0a u. 1
  • In Kraft ab Artikel 1 Nr. 2, 7, 16 Buchst. a, Nr. 17, 18 Buchst. a, Nr. 19, 63, 68 Buchst. a und Artikel 7 Nr. 2
  • In Kraft ab Artikel 2 Nr. 3

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen durch Senkung des hohen Ausgabenwachstums ohne Einschränkung der Versorgungsqualität sowie effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel: Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung in den Leistungsbereichen mit der Grundlohnrate in der Einnahmenentwicklung der GKV als Obergrenze, angemessenes Verhältnis der Ausgaben zum Patientennutzen und Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen, Doppelfinanzierungen, Fehlanreize und Ungleichbehandlungen, zwingende Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, Begrenzung der Krankenkassen-Verwaltungskosten, Anpassungen der Krankenhausvergütung und Begrenzung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, dynamischer Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie, weitere Änderungen betr. Arzneimittel-Rabattverträge, Medizinalcannabis, Apotheken- und Impfstoffabschläge, Gesundheitsuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Krankengeld, Finanzierung des Innovationsfonds, homöopathische Arzneimittel, digitale Gesundheitsanwendungen u.a.; Erhöhung von Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, Begrenzung der beitragsfreien Familienversicherung, Fortschreibung von Zuzahlungsgrenzen und -beiträgen, moderate Leistungsanpassung und Beitrag der Versicherten und Patienten, u.a. Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz; Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen und Erhöhung der Beitragspauschale für Grundsicherungsbezieher durch den Bund, Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds;

Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Bezug: Empfehlungen der vom BMG eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026

Beschlussempfehlung des Ausschusses: umfangreiche Änderungen betr. Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger, Absenkung des Bundeszuschusses; Personalbemessung im Krankenhaus, Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets, Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen, Stärkung der Abrechnungsqualität durch Anhebung der Prüfquoten und Schwellenwerte; Herstellerabschlag der Pharmazeutischen Industrie, Abschlag für patentierte Impfstoffe; Teilarbeitsunfähigkeit, Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen, beitragsfreie Mitversicherung für Familien, Zuzahlungsbeträge, Fachzahnarztweiterbildung für kieferorthopädische Leistungen, Konsiliarbericht vor einer Psychotherapie, Vergütung tarifgebundener Leistungserbringer u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur Psychotherapie betr. Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen, Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch Kranken und dringlichen Fällen, Erarbeitung von Regelungen zur Feststellung einer Dringlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026;

Änderung weiterer 8 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung 1 Rechtsverordnung, Änderung Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung betr. Änderung der Überschrift in Verordnung über die Voraussetzungen für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Methodenbewertungsverordnung – MBV)

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 21/6130, Abschnitt E.1, unverändert:

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringer, mangels belastbarer Daten nicht näher bezifferbarer zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus der einmaligen Einarbeitung in geringfügig erweiterte Angaben im Rahmen bereits bestehender Verfahren, wie der Überprüfung der Familienversicherung.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

14Probleme auf dem Board
131mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Finanzausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 256/26
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 21/6130
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 256/1/26
  4. · BundesratPlenarantragDrucksache 256/2/26
  5. · BundesratPlenarantragDrucksache 256/3/26
  6. · BundesratPlenarantragDrucksache 256/4/26
  7. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1066
  8. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 256/26(B)
  9. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 21/84
  10. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 21/6559
  11. · BundestagGeschäftsordnungsantrag auf Absetzung von der TOAblehnung GeschäftsordnungsantragPlenarprotokoll 21/88
  12. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/7016
  13. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/7023
  14. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 21/7017
  15. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 21/90
  16. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/90
  17. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 411/26
  18. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu411/26
  19. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu411/26(2)
  20. · BundesratPlenarantragDrucksache 411/1/26
  21. · Bundesrat2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des VermittlungsausschussesPlenarprotokoll 1067
  22. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 411/26(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.