Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerabschiedetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit Weiterleitungsmöglichkeiten, Stärkung der Akutleitstelle, Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung bei akutem Behandlungsbedarf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzungsstelle zur Weiterleitung Hilfesuchender, Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln, Reform der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes;
Änderung von 4 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vorlage von Gesetzen zur Notfall- und Rettungsdienstreform
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in erweiterter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und zusätzliche Regelungen, u.a. zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze, insbesondere zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, zu Jahresarbeitsentgeltgrenzen und zur Finanzierung, der Vergütung ambulanter Leistungen einschließlich Verzicht auf Hybrid-DRG, Arzneimittelrabatten sowie Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte; redaktionelle Korrekturen;
Änderung weiterer 13 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten. Durch die Einführung von Sachleistungen der medizinischen Notfallrettung wird für Versicherte in der GKV das Risiko ausgeschlossen, die Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen. Dies ist sachgerecht, da die Entscheidung über einen Rettungseinsatz oft nicht selbst getroffen wird und keine Auswahlmöglichkeit des Leistungserbringers besteht. Das individuelle Risiko ist mit bis zu 2 000 Euro pro Einsatz hoch.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 255/26
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 255/1/26
- PlenarantragDrucksache 255/2/26
- 1. DurchgangStellungnahmePlenarprotokoll 1066
- BeschlussdrucksacheDrucksache 255/26(B)
- GesetzentwurfDrucksache 21/6808
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 21/89
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 21/93
- Änderung der AusschussüberweisungÄnderung des ÜberweisungsbeschlussesPlenarprotokoll 21/100
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 21/8629
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 21/8630
- ÄnderungsantragDrucksache 21/8631
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/102
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 21/102
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.