Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: Noch nicht beratenZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzentwurf
Was sich ändert
Zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylsachen Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung verurteilter Ausländer sowie schuldunfähiger Täter durch das Strafgericht, Regelung bez. Ausländer mit besonderem Ausweisungsschutz sowie bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Anordnung der Untersuchungshaft bei Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs auch bei sonst fehlenden Haftgründen;
Einfügung § 69c Strafgesetzbuch sowie Änderung § 112 Strafprozessordnung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14119 (GESTA 20. WP C139) in geringfügig geänderter Fassung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 21/7256
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.