Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Verringerung der erheblichen Belastung von Bund, Ländern und Kommunen durch zahlreiche, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge: Einführung der gesetzlichen Vermutung einer Einreise von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland zum Zweck der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Geltung der Regelung für Personen sonstiger Staaten ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Einführung regelhaft gekürzter Leistungen bzgl. solcher Fälle, Widerlegbarkeit im Rahmen der Beweislastumkehr
Änderung § 1a Asylbewerberleistungsgesetz
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Aufenthalt. Das steht dazu auf dem Board:
- 6kennen das
- 5kennen das
- 4kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 190/15
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 933
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 1022
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.