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14 Gesetze mit Treffern für „SGB 8“
- BAföG-EinkommensV: Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 1 Leistungen der sozialen Sicherung
weggefallen) 1b. (weggefallen) 2. nach dem Fünften, Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VI, SGB VII), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG
- § 1 Leistungen der sozialen Sicherung
- PKDBSa: Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
- § 16 Höhe der Versichertenrente
nicht zurückgefordert werden. Im Falle einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§§ 43, 240 SGB VI) beträgt die Höhe der Rente 50 v. H. der sich nach Satz 1 ergebenden
- § 29d Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
besteht, wenn sie eine gesetzliche Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI erhalten oder, wenn der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, eine
- § 29b Altersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld
Lebensjahr vollendet haben und, sofern sie die jeweils maßgebliche Regelaltersrentengrenze (§ 35 SGB VI) noch nicht erreicht haben, in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen, das nicht geringfügig im Sinne
- § 35 Freiwillige Weiterversicherung
wenn sie teilweise oder voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 43 SGB VI) sind, b) wenn sie teilweise erwerbsgemindert wegen Berufsunfähigkeit (vgl. § 240 SGB VI) sind
- § 16 Höhe der Versichertenrente
- SGB 8: Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
- § 102 Auskunftspflicht
Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 10, nach Absatz 8 nur, soweit eigene Angebote gemacht wurden, 2. die überörtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen
- § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für
- § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
- § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, 6. den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, 7. Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt
- § 102 Auskunftspflicht
- UStG: Umsatzsteuergesetz
- § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
unvollständig abgegeben hat; 2. die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 8); 3. die folgenden sonstigen Leistungen: a) die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen
- § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- TVMindestlohnGebäude 2024: Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 15. November 2024
- § 1 Geltungsbereich
Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame
- § 3 Geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 – Monatslohn
geringfügig Beschäftigten (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV) der Lohngruppe 1 mit einer gleichbleibenden wöchentlichen Arbeitszeit kann unabhängig von der jeweiligen monatlichen Arbeitszeit ein verstetigter Monatslohn gezahlt
- § 1 Geltungsbereich
- TVMindestlohnDachd 13: Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 2. Oktober 2025
- § 1 Geltungsbereich
Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame
- § 1 Geltungsbereich
- SozhiEinOG: Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
- Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - Artikel 4 Änderung
- Inhaltsverzeichnis
- TVMindestlohn Maler 12: Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 28. April 2025
- § 1 Geltungsbereich
Geltungsbereich dieses Tarifvertrages rechnen, den Anteil der Tätigkeiten, die zum Baugewerbe rechnen, überwiegen. 8. Nicht erfasst werden Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend
- § 1 Geltungsbereich
- SGB 5: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
- Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)
Datenschutz-Folgenabschätzung
Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 2 Datenschutz-Folgenabschätzung (§ 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V) 2.1 Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge (Artikel 35 Absatz 7 Buchstabe a DSGVO) 2.1.1 Kategorien
- Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)
Datenschutz-Folgenabschätzung
- SokaSiG2: Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
- Anlage 46 (zu § 15 Absatz 1)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 11. Juni 2002
Verbleib der Teile B und C des Sozialkassennachweises § 7 Zusatzversorgungskarte für Angestellte § 8 Urlaubsgewährung; Erstattung des Urlaubsgeldes § 9 Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers § 10 Erstattung des Überbrückungsgeldes § 11 Gewährung
- Anlage 64 (zu § 21 Absatz 1)
Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (TVZN) vom 1. April 1986, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 31. Mai 2010
Vollbeihilfe § 5 Unverfallbare Teilbeihilfe § 6 Volles Sterbegeld § 7 Unverfallbarer Teil des Sterbegeldes § 8 Anrechnung anderer Leistungen § 9 Anspruchsberechtigte § 10 Wartezeit § 11 Unverfallbarkeit des Leistungsanspruchs und Erlöschen des Versicherungsverhältnisses
- Anlage 65 (zu § 21 Absatz 2)
Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (TVZN) vom 1. April 1986, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 1. September 2004
Vollbeihilfe § 5 Unverfallbare Teilbeihilfe § 6 Volles Hinterbliebenengeld § 7 Unverfallbarer Teil des Hinterbliebenengeldes § 8 Befristung von Ergänzungsleistungen § 9 Anrechnung anderer Leistungen § 10 Anspruchsberechtigte § 11 Wartezeit § 12 Unverfallbarkeit des Leistungsanspruchs
- Anlage 29 (zu § 8 Absatz 5)
Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk vom 8. November 1989, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 29. November 2007
Handwerksordnung ausgebildet werden und eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. […] § 3 Ausbildungsvergütung 1. Auszubildende gemäß § 2 erhalten die in einem besonderen
- Anlage 46 (zu § 15 Absatz 1)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 11. Juni 2002
- SokaSiG: Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- Anlage 33 (zu § 7 Absatz 8)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 20. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 5. Dezember 2007
Arbeitnehmerkontos § 6 Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren Abschnitt III Meldeverfahren für Angestellte § 7 Versicherungsnachweisheft für Angestellte § 8 Verwendung des Versicherungsnachweisheftes Abschnitt IV Meldeverfahren für Wehr- und Zivildienstleistende § 9 Beitragskarte W für
- Anlage 8 (zu § 2 Absatz 1)
Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 5. Juni 2014, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 10. Juni 2016
Tarifrente Bau § 4 Leistungsarten § 5 Eintritt des Versicherungsfalles § 6 Wartezeit § 7 Beitragszusage § 8 Leistungshöhe § 9 Unverfallbarkeit § 10 Todesfallleistungen Abschnitt III: Rentenbeihilfe § 11 Leistungen § 12 Leistungsvoraussetzungen § 13 Leistungshöhe
- Anlage 32 (zu § 7 Absatz 7)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009
Kassen Abschnitt II Meldungen § 5 Stammdaten § 6 Gewerbliche Arbeitnehmer § 7 Besondere Regelungen § 8 Angestellte § 9 Versicherungsnachweis für Angestellte § 10 Dienstpflichtige Arbeitnehmer § 11 Auszubildende § 12 Ausbildungsnachweise Abschnitt III Urlaubsverfahren
- Anlage 30 (zu § 7 Absatz 5)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 17. Dezember 2012
Kassen Abschnitt II Meldungen § 5 Stammdaten § 6 Gewerbliche Arbeitnehmer § 7 Besondere Regelungen § 8 Angestellte § 9 Versicherungsnachweis für Angestellte § 10 Dienstpflichtige Arbeitnehmer § 11 Auszubildende § 12 Ausbildungsnachweise Abschnitt III Urlaubsverfahren
- Anlage 33 (zu § 7 Absatz 8)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 20. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 5. Dezember 2007
- PBV: Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
- Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)
- GIGV: Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
- Anlage 2 (zu § 8)
Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14.09.2024 ID Rechts- grundlage nach SGB V Stelle Titel Kurzbeschreibung Datum Erstellung der Spezifikation bis 001 § 385 Absatz 1 Satz
- Anlage 2 (zu § 8)
Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
- BtRegV: Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern
- Anlage zu § 3 Absatz 4
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkunde (Module)
Betreuungsrelevante Aspekte des Miet- und Heimrechts Betreuungsrelevante Aspekte des Erb- und Familienrechts Modul 8 Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts 30 Zu Absatz 2 Nummer 1 Das Sozialrecht (SGB
- Anlage zu § 3 Absatz 4
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkunde (Module)
Recht der Länder
Schule, Kita, Hochschule, Polizei und vieles beim Bauen regeln die Länder. Ihre Gesetze stehen in den amtlichen Sammlungen der Länder.
Bund und EU
Quelle: gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der juris GmbH. Wöchentlich neu gelesen, zuletzt am . Verbindlich ist der amtliche Text.