Gesetz zur Änderung des Kindergeldrechts
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Ja, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Beseitigung eines vom EU-Recht nicht beabsichtigten und nicht gerechtfertigten Missverhältnisses bei Notwendigkeit und Angemessenheit betr Kindergeldzahlungen in das EU-Ausland: Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates durch Anwendung der im Einkommenssteuerrecht zur Ermittlung ausländischer Lebensverhältnisse bereits verwendeten Ländergruppeneinteilung des BMF;
Änderung § 66 Einkommensteuergesetz und § 6 Bundeskindergeldgesetz
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2012 zum Kindergeldanspruch von EU-Bürgern bei Wohnsitz der Kinder im EU-Ausland (C-611/10 Hudzinski, C-612/10 Wawrzyniak)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
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- 4kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 171/18
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 968
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 1058
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.