Gesetz zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
Laut DIP: Für erledigt erklärtZustimmung des Bundesrats: Nein, laut Gesetzesantrag
Was sich ändert
Anpassung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche Dritter an die Datenschutz-Grundverordnung: Einführung eines Verbandsklagerechts zulässiger Verbände wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen unter Ausschluss des Klagerechts von Mitbewerbern, Eindämmung missbräuchlicher und ggf. unionsrechtswidriger datenschutzrechtlicher Abmahnungen;
Änderung § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie §§ 2 und 3 Unterlassungsklagengesetz
Bezug: Verordnung (EU) 679/2016 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 1; L 314, 22.11.2016, S. 72)
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
- 3kennen das
- 3kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzesantragDrucksache 304/18
- BR-SitzungAusschusszuweisungPlenarprotokoll 969
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 304/1/18
- BR-SitzungFortsetzung der AusschussberatungenPlenarprotokoll 970
- BR-Sitzungfür erledigt erklärtPlenarprotokoll 1058
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.