Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 742.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Ausrichtung des Kinder- und Jugendmedienschutzes an die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen: Verpflichtung großer kommerzieller Internetdienste zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen insbes. durch Voreinstellungen zum Schutz vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming, Hassrede, Tracking oder Kostenfallen, Melde- und Beschwerdemöglichkeiten, Steuerung der Mediennutzung durch die Eltern, einheitlicher Medienbegriff für Träger- und Telemedien, Ausweitung der Schutzziele auf den Schutz der persönlichen Integrität, Grundlagennorm für entwicklungsbeeinträchtigende Medien, Alterskennzeichnung von Filmen und Spielprogammen mit Symbolen sowie bei Film- und Spielplattformen, Weiterentwicklung der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" (Prüfstelle, Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten, Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes), Benennung von inländischen Empfangsbevollmächtigten und freiwillige Selbstkontrollen der Internetdienste, dialogisches Verfahren, Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland;
Einfügung §§ 10a, 10b, 14a, 17a und 24a bis 24d sowie Änderung zahlr. §§ Jugendschutzgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur umfassenden Modernisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes betr. Nutzung digitaler Medien
Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vom Juni 2016 ; Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2018 ; Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema "Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen – Risiken bannen" vom Juni 2019 auf Kommissionsdrucksache 19/05
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Etablierung von jugendschutz.net als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern, Präzisierung der Interaktionsrisiken, Klarstellung der Länderzuständigkeit betr. Inhalte von Telemedien, Soll-Vorschrift zur Alterskennzeichnung mit Symbolen, Einrichtung eines Beirats bei der Bundeszentrale mit Beteiligung von Kinder- und Jugendverbänden unter Einbeziehung Minderjähriger, Ausweitung des Begleitungsrechts bei öffentlichen Filmveranstaltungen auf erziehungsbeauftrage Personen, Gesetzesevaluation nach 3 Jahren, 4-jährliche Berichtspflicht über das Erreichen der Schutzziele an den Bundestag sowie alle 2 Jahre an den Beirat bei der Bundeszentrale, Folgeänderungen;
Erneute Änderung §§ 10b, 11, 16 und 24 b sowie weiterer §§ und zusätzliche Einfügung §§ 17b und 29b Jugendschutzgesetz
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 618/20
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 618/1/20
- PlenarantragDrucksache 618/2/20
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 997
- BeschlussdrucksacheDrucksache 618/20(B)
- GesetzentwurfDrucksache 19/24909
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/201
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/27289
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/27290
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/216
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/216
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 195/21
- PlenarantragDrucksache 195/1/21
- 2. Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1002
- BeschlussdrucksacheDrucksache 195/21(B)
- UnterrichtungDrucksache 546/24
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.