Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 1858.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Implementierung neuer Begriffsbestimmungen, insbes. grundlegende Erweiterung des Anwendungsbereiches auf weitere Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Schaffung regulatorischer Anreize für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, Neuregelung der Marktregulierung, Verbesserung der Information über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen, Modernisierung der Frequenzverwaltung, Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität im Bereich des telekommunikationsrechtlichen Wegerechts bei Stärkung der Mitnutzungsrechte, Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Vorgaben zur staatlichen Förderung von Telekommunikationsnetzen, Stärkung der Endnutzerrechte und Modernisierung des Universaldienstes einschließlich der Verankerung eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, Integration und Anpassung an den veränderten Bedarf der Nachfrager der den Bereich Telekommunikation betr. Vorschriften des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes, Anpassung der Verpflichtungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge, Neuregelung organisations- und verfahrensrechtlicher Vorgaben sowie Befugnisse der Bundesnetzagentur, Überarbeitung des Bußgeldregimes; Berichterstattung zu den Auswirkungen der Änderung der Betriebskostenverordnung;
Konstitutive Neufassung Telekommunikationsgesetz (TKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ von 32 Gesetzen und 22 Rechtsverordnungen, Aufhebung Telekommunikationsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321, 17.12.2018, S. 36)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche telekommunikationsrechtliche Detailänderungen in den Bereichen Aufgaben der Bundesnetzagentur, Marktregulierung, Kundenschutz, Frequenzordnung und Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, u.a. betr. Vertragsänderung und Minderungsrecht, Entstörung, Glasfaserbereitstellungsentgelt, Ziele der Frequenzregulierung, Frequenzzuteilung, Frequenznutzung, Vergabeverfahren, lokales Roaming, Rufnummernübermittlung, Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien, Festlegung von Mindestbedingungen für Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienste durch das Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestages, jährliche Überprüfung und Berichterstattung, Einbeziehung nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste am Umlageverfahren für den Netzausbau, Pflicht für Mobilfunknetzbetreiber zur Hinterlegung unverschlüsselter Überwachungskopien und zur Gewährleistung des Einsatzes von IMSI-Catchern durch Sicherheitsbehörden, teilweise Neuregelung der Bestandsdatenauskunft; Neuregelung der Betriebskostenaufstellung; zahlreiche redaktionelle Änderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ in 28 Gesetzen und 16 Rechtsverordnungen, Verzicht auf Änderung Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sowie auf Vorratsbeschluss betr. Änderung §§ 222 und 223 Telekommunikationsgesetz, Vorratsbeschluss betr. Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz; Verordnungsermächtigung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht infolge des neuen Gesetzes einmalig Zeitaufwand in Höhe von 930.000 Stunden. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich von Sachkosten in Höhe von 148,8 Mio. Euro entlastet. Veränderungen des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): Veränderungen des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. EUR): -148.800 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 930.000 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. EUR):
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Digitales. Das steht dazu auf dem Board:
- 9kennen das
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 29/21
- GesetzentwurfDrucksache 19/26108
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/207
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 29/1/21
- PlenarantragDrucksache 29/2/21
- PlenarantragDrucksache 29/3/21
- PlenarantragDrucksache 29/4/21
- PlenarantragDrucksache 29/5/21
- PlenarantragDrucksache 29/6/21
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1000
- BeschlussdrucksacheDrucksache 29/21(B)
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 19/26964
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/27035
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/28865
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/28866
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/224
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/224
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 325/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 325/1/21
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu325/21
- PlenarantragDrucksache 325/2/21
- PlenarantragDrucksache 325/3/21
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1004
- BeschlussdrucksacheDrucksache 325/21(B)
- UnterrichtungDrucksache 466/22
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.