Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 822.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Schaffung und rechtssichere Gestaltung von plattformbasierten Mobilitätsangeboten insb. durch Einführung und Definition neuer Verkehrsformen (Linienbedarfsverkehr als Linienverkehr innerhalb des ÖPNV und gebündelter Bedarfsverkehr als Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV), Anpassung einzelner Regelungen im Taxen- und Mietwagenverkehr (Möglichkeit zur Ausrüstung mit zugelassenen App-basierten Systemen, Wegfall der Ortskundeprüfung, Einführung von Fachkundenachweisen, u.a.), Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten durch Anbieter von Personenbeförderungsleistungen und Plattformbetreiber zu Aufsichts- und Kontrollzwecken, Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ Personenbeförderungsgesetz, Änderung § 2 Regionalisierungsgesetz sowie § 2 Straßenverkehrsgesetz, Änderung versch. §§ Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Einfügung Anlage 3a und 3b Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Personenbeförderungsgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts und zur Anpassung der Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen an sich ändernde Mobilitätsbedürfnisse und technische Entwicklungen
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 28/21 GESTA J034
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Definition der Genehmigungsfähigkeit der Plattformen, Ermöglichung elektronischer Antragsverfahren, Ausweitung der Regelungsmöglichkeiten der Kommunen, Stärkung der Sozialstandards im Gelegenheitsverkehr als auch bei Mietwagen sowie der Regelungen zur Barrierefreiheit, Vorschriften zu ökologischen Fragen, Fachkundenachweis, begriffliche Klarstellung, rechtsförmliche Anpassungen; Annahme einer Entschließung: Überarbeitung der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle betr. Freistellung von Abschlepp- und Pannendiensten von Vorschriften des Personalbeförderungsgesetzes bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne, Vorlage eines Rechtsgutachtens zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe, Unterrichtung und Beratung des Gutachtens im Deutschen Bundestag;
Erneute Änderung zahlr. §§ Personenbeförderungsgesetz sowie § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung und §§ 28, 30 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, zusätzliche Änderung § 7 Beförderungsbedingungenverordnung
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es werden Entlastungen erwartet, die noch nicht beziffert werden können.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Verkehr. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 19/26175
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/207
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/27288
- ÄnderungsantragDrucksache 19/27294
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/216
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/216
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 200/21
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu200/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 200/1/21
- DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1002
- BeschlussdrucksacheDrucksache 200/21(B)
- UnterrichtungDrucksache 181/24
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.