Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 1387.
- In Kraft seit
Was sich ändert
Landesrechtliche Bestimmung der Träger der Sozialhilfe, Einführung digitaler Pflegeanwendungen für ambulant versorgte Pflegebedürftige, Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, Zugang erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren und Ausbau der Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, Sicherstellung des notwendigen Austauschs von Sozialdaten, Option der elektronischen Antragsübermittlung für (Saison-)Kurzarbeitergeld und sonstige Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger, Anpassung der Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe an Begrifflichkeiten gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, Schutzauftrag für Leistungserbringer für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, Ausweitung des Budgets für Ausbildung auf die in einer Behindertenwerkstatt tätigen Menschen mit Behinderungen, Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation, Einführung des Rechts auf Begleitung durch einen Assistenzhund zu Anlagen und Einrichtungen für den Publikums- und Benutzungsverkehr sowie Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft durch eine zertifizierte Ausbildungsstätte, Studie zur Erforschung der Auswirkungen;
Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 9 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 zur Unvereinbarkeit von Teilen des kommunalen Bildungspakets im SGB XII wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz (2 BvR 696/12) ; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2020 zum Zutritts- und Durchgangsrecht durch Praxisräume mit einem Blindenführhund (2 BvR 1005/18)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe auf BT-Drs 19/4500
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe); Klarstellung zur ausschließlichen landesrechtlichen Trägerbestimmung, Verbindlichkeit der Teilhabeplankonferenz, Hinzuziehung einer Vertrauensperson beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Arbeitgeber und diesbez. Vorlage eines jährlichen Berichts durch die Länder, Gewaltschutzkonzepte, Übernahme der Ausbildungsvergütung in voller Höhe, Regelungen zur durchschnittlichen Ermittlung der Warmmiete, Erhöhung der Kfz-Förderkosten, Freistellung von Aufwandentschädigungen für ehrenamtliche Betreuertätigkeiten sowie von Überbrückungsgeld für ehemalige Strafgefangene, Opferentschädigung bei Gewalttaten mit hoher Opferzahl, Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das digitale Wahlverfahren der Schwerbehindertenvertretungen, Klarstellung betr. Assistenzhund, redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: stärkere Einbindung der Jobcenter in die Rehabilitation (Teilhabeplanung, Mitarbeiterfortbildung u.a.), Prüfung der Anerkennung von Assistenzhunden in der gesetzlichen Krankenversicherung, Lösungsvorschlag zur Assistenz im Krankenhaus sowie Klärung der Kostenträgerschaft, Sicherung der Werkstattentgelte und Neugestaltung des Entgeltsystems;
Einfügung, erneute Änderung und Aufhebung versch. §§ von 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Änderungen im SGB XII im Falle der Beantragung von digitalen Pflegeanwendungen geringer zusätzlicher Erfüllungsaufwand, im SGB IX entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Bürgerinnen und Bürgern, die die im BGG geschaffene Möglichkeit für die Nutzung eines Assistenzhundes nutzen, entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 3 Millionen Euro.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 129/21
- GesetzentwurfDrucksache 19/27400
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 129/1/21
- 1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1002
- BeschlussdrucksacheDrucksache 129/21(B)
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 19/219
- Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 19/28395
- Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/28605
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/28834
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/28874
- ÄnderungsantragDrucksache 19/28846
- ÄnderungsantragDrucksache 19/28847
- 2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/224
- 2. BeratungPlenarprotokoll 19/224
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/224
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 349/21
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu349/21
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 349/1/21
- 2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1005
- BeschlussdrucksacheDrucksache 349/21(B)
- UnterrichtungDrucksache zu349/21(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.