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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Ja, laut GesetzentwurfIn Kraft seit

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Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2021, 1387.

  • In Kraft seit weiteres siehe im BGBl

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Landesrechtliche Bestimmung der Träger der Sozialhilfe, Einführung digitaler Pflegeanwendungen für ambulant versorgte Pflegebedürftige, Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, Zugang erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren und Ausbau der Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, Sicherstellung des notwendigen Austauschs von Sozialdaten, Option der elektronischen Antragsübermittlung für (Saison-)Kurzarbeitergeld und sonstige Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger, Anpassung der Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe an Begrifflichkeiten gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, Schutzauftrag für Leistungserbringer für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, Ausweitung des Budgets für Ausbildung auf die in einer Behindertenwerkstatt tätigen Menschen mit Behinderungen, Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation, Einführung des Rechts auf Begleitung durch einen Assistenzhund zu Anlagen und Einrichtungen für den Publikums- und Benutzungsverkehr sowie Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft durch eine zertifizierte Ausbildungsstätte, Studie zur Erforschung der Auswirkungen;

Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 9 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 zur Unvereinbarkeit von Teilen des kommunalen Bildungspakets im SGB XII wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz (2 BvR 696/12) ; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2020 zum Zutritts- und Durchgangsrecht durch Praxisräume mit einem Blindenführhund (2 BvR 1005/18)

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe auf BT-Drs 19/4500

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe); Klarstellung zur ausschließlichen landesrechtlichen Trägerbestimmung, Verbindlichkeit der Teilhabeplankonferenz, Hinzuziehung einer Vertrauensperson beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Arbeitgeber und diesbez. Vorlage eines jährlichen Berichts durch die Länder, Gewaltschutzkonzepte, Übernahme der Ausbildungsvergütung in voller Höhe, Regelungen zur durchschnittlichen Ermittlung der Warmmiete, Erhöhung der Kfz-Förderkosten, Freistellung von Aufwandentschädigungen für ehrenamtliche Betreuertätigkeiten sowie von Überbrückungsgeld für ehemalige Strafgefangene, Opferentschädigung bei Gewalttaten mit hoher Opferzahl, Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das digitale Wahlverfahren der Schwerbehindertenvertretungen, Klarstellung betr. Assistenzhund, redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: stärkere Einbindung der Jobcenter in die Rehabilitation (Teilhabeplanung, Mitarbeiterfortbildung u.a.), Prüfung der Anerkennung von Assistenzhunden in der gesetzlichen Krankenversicherung, Lösungsvorschlag zur Assistenz im Krankenhaus sowie Klärung der Kostenträgerschaft, Sicherung der Werkstattentgelte und Neugestaltung des Entgeltsystems;

Einfügung, erneute Änderung und Aufhebung versch. §§ von 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 19/27400, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Änderungen im SGB XII im Falle der Beantragung von digitalen Pflegeanwendungen geringer zusätzlicher Erfüllungsaufwand, im SGB IX entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Bürgerinnen und Bürgern, die die im BGG geschaffene Möglichkeit für die Nutzung eines Assistenzhundes nutzen, entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 3 Millionen Euro.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales. Das steht dazu auf dem Board:

8Probleme auf dem Board
52mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundesratGesetzentwurfÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, FinanzausschussDrucksache 129/21
  2. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 19/27400
  3. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 129/1/21
  4. · Bundesrat1. DurchgangStellungnahme: u.a. ÄnderungsvorschlägePlenarprotokoll 1002
  5. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 129/21(B)
  6. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss Digitale Agenda, Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, HaushaltsausschussPlenarprotokoll 19/219
  7. · BundestagUnterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRgDrucksache 19/28395
  8. · BundestagNachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss Digitale Agenda, Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, HaushaltsausschussDrucksache 19/28605
  9. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 19/28834
  10. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 19/28874
  11. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/28846
  12. · BundestagÄnderungsantragDrucksache 19/28847
  13. · Bundestag2. BeratungAblehnung des Änderungsantrags, Ablehnung des Änderungsantrags, Annahme in Ausschussfassung, Annahme einer EntschließungPlenarprotokoll 19/224
  14. · Bundestag2. BeratungPlenarprotokoll 19/224
  15. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 19/224
  16. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und SozialpolitikDrucksache 349/21
  17. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache zu349/21
  18. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 349/1/21
  19. · Bundesrat2. DurchgangZustimmung; EntschließungPlenarprotokoll 1005
  20. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 349/21(B)
  21. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu349/21(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.