Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
VerordnungLaut DIP: In Beratung
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2021, 2245.
Was sich ändert
Neuaufnahme von zwei Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 der Verordnung)
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger werden durch die Verordnung keine neuen Informationspflichten eingeführt.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
- 14kennen das
- 18kennen das
- 10kennen das
- 8kennen das
- 8kennen das
Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Solange beraten wird, kannst du dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- VerordnungDrucksache 388/21
- BR-SitzungZustimmungPlenarprotokoll 1006
- BeschlussdrucksacheDrucksache 388/21(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.