Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .
- Entwurf
- 1. Lesung
- Ausschuss
- 2./3. Lesung
- Bundesrat
- Verkündet
Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später
Wann es gilt
Verkündet am im BGBl I 2022, 482.
- In Kraft seit
- In Kraft seit
- In Kraft seit
Was sich ändert
Vor dem Hintergrund des fortdauernden Infektionsgeschehens der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang mit der Omikron-Variante und damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und pandemiebedingter Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022: Zugangserleichterungen durch Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Anrechnungsfreiheit des Einkommens aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung sowie Anspruch auf erhöhte Leistungssätze, Ermächtigung der Bundesregierung zur Verlängerung der Sonderregelungen; Verlängerung der Akuthilfen für pflegende Angehörige für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis zum 30. Juni 2022;
Änderung § 421c Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 9 Pflegezeitgesetz, §§ 3 und 16 Familienpflegezeitgesetz sowie Änderung Art. 13 Krankenhauszukunftsgesetz; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung der Regelungen über die digitalen Pflegeanwendungen und der Regelungen über die vorübergehende Aufhebung von Sanktionen bei Nichtabruf des turnusmäßigen Beratungsbesuches bei Pflegegeldempfängern, Verlängerung der Hemmung strafprozessualer Unterbrechungsfristen bis zum 30. Juni 2022 sowie der Pilotphase für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bis zum 31. Dezember 2022;
Zusätzliche Änderung §§ 39a, 40a, 40b, 78a und 148 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Verlängerung der Geltungsdauer in weiteren 4 Gesetzen
Zeit für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Regelungen dieses Gesetzes kein Erfüllungsaufwand.
Wen es im Alltag betrifft
Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:
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Die Themen dazu
Du willst etwas dazu sagen?
Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.
Der Weg durch Bundestag und Bundesrat
- GesetzentwurfDrucksache 20/688
- 1. BeratungÜberweisungPlenarprotokoll 20/16
- Beschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/734
- Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/735
- 2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/18
- 3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/18
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTDrucksache 68/22
- Empfehlungen der AusschüsseDrucksache 68/1/22
- Durchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1017
- BeschlussdrucksacheDrucksache 68/22(B)
- UnterrichtungDrucksache zu68/22(B)
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.