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Gesetzgebung im Bundestag

Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP, Stand .

  1. Entwurf
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2./3. Lesung
  5. Bundesrat
  6. Verkündet

Laut DIP: VerkündetZustimmung des Bundesrats: Nein, laut GesetzentwurfIn Kraft seit , in Teilen später

Bei DIP ansehen

Wann es gilt

Verkündet am im BGBl I 2022, 482.

  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 3
  • In Kraft seit im Übrigen
  • In Kraft seit Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4

So hat es die Parlamentsdokumentation erfasst. Der verbindliche Text steht im Bundesgesetzblatt.

Was sich ändert

Zusammenfassung der Parlamentsdokumentation, unverändert.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Infektionsgeschehens der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang mit der Omikron-Variante und damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und pandemiebedingter Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022: Zugangserleichterungen durch Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Anrechnungsfreiheit des Einkommens aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung sowie Anspruch auf erhöhte Leistungssätze, Ermächtigung der Bundesregierung zur Verlängerung der Sonderregelungen; Verlängerung der Akuthilfen für pflegende Angehörige für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis zum 30. Juni 2022;

Änderung § 421c Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 9 Pflegezeitgesetz, §§ 3 und 16 Familienpflegezeitgesetz sowie Änderung Art. 13 Krankenhauszukunftsgesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung der Regelungen über die digitalen Pflegeanwendungen und der Regelungen über die vorübergehende Aufhebung von Sanktionen bei Nichtabruf des turnusmäßigen Beratungsbesuches bei Pflegegeldempfängern, Verlängerung der Hemmung strafprozessualer Unterbrechungsfristen bis zum 30. Juni 2022 sowie der Pilotphase für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bis zum 31. Dezember 2022;

Zusätzliche Änderung §§ 39a, 40a, 40b, 78a und 148 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Verlängerung der Geltungsdauer in weiteren 4 Gesetzen

Zeit für Bürgerinnen und Bürger

So steht es im Entwurf, BT-Drucksache 20/688, Abschnitt E.1, unverändert:

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Regelungen dieses Gesetzes kein Erfüllungsaufwand.

Das ist eine Schätzung im Entwurf selbst.

Was Menschen auf dem Board selbst an Zeit angeben, steht hier, sobald drei geantwortet haben.

Wen es im Alltag betrifft

Das Verfahren betrifft Arbeit und Soziales, Gesundheit. Das steht dazu auf dem Board:

22Probleme auf dem Board
183mal Kenn ich

Du willst etwas dazu sagen?

Du kannst dich mit einer Petition an den Bundestag wenden, und unter Wege stehen alle offiziellen Möglichkeiten. Was dich im Alltag daran Zeit kostet, kannst du auf dem Board aufschreiben.

Der Weg durch Bundestag und Bundesrat

  1. · BundestagGesetzentwurfDrucksache 20/688
  2. · Bundestag1. BeratungÜberweisungÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, WirtschaftsausschussPlenarprotokoll 20/16
  3. · BundestagBeschlussempfehlung und BerichtDrucksache 20/734
  4. · BundestagBericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BTDrucksache 20/735
  5. · Bundestag2. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/18
  6. · Bundestag3. BeratungAnnahme in AusschussfassungPlenarprotokoll 20/18
  7. · BundesratUnterrichtung über Gesetzesbeschluss des BTÜberwiesen an: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie und Senioren, Gesundheitsausschuss, WirtschaftsausschussDrucksache 68/22
  8. · BundesratEmpfehlungen der AusschüsseDrucksache 68/1/22
  9. · BundesratDurchgangkein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; EntschließungPlenarprotokoll 1017
  10. · BundesratBeschlussdrucksacheDrucksache 68/22(B)
  11. · BundesratUnterrichtungDrucksache zu68/22(B)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Die Daten sind kostenfrei verfügbar unter dip.bundestag.de. Wer ein Verfahren eingebracht hat und wer dazu gesprochen hat, zeigen wir nicht, damit hier keine Partei und keine Person im Mittelpunkt steht. Das alles steht vollständig bei DIP.